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kompetent & zuverlässig
UNFALL GEHABT ???
Sie hatten einen Unfall? Rufen Sie uns jetzt an!
Ganz generell gilt, bei schuldlosem Unfall muss die Schadenhöhe beziffert werden. Dies sollte durch einen unabhängigen Kfz.-Sachverständigen erfolgen.
Rufen Sie uns auch gerne bei einem zunächst vermeintlich selbst verschuldeten Unfall an.
Wir sind Ihnen gerne behilfilich.
Kostenlos für Geschädigte. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt der Schädiger bzw. die gegnerische Versicherung die Kosten. Auch bei Gutachten für eine Regulierung bei Ihrer eigenen Kasko-Versicherung, bin ich Ihnen gerne behilflich.
Einfach anrufen und kostenlos beraten lassen
CORONA INFO
Wir sind telefonisch für Sie erreichbar. Im ersten Gespräch beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen.
Wenn Ihr Fahrzeug nutzungs- und verkehrssicher ist, dann besuchen Sie uns gerne in unserem Büro in der Schützenstrasse 106, 22761 Hamburg. Wir verfügen über eine Hebebühne und modernste technische Hilfsmittel, um den Schaden im vollen Umfang zu erfassen
Der Schaden wird von uns analysiert, die Schadensumme berechnet und ein Beweis sicherndes Gutachten erstellt.
Das Schadengutachten wird mit höchster Sorgfalt angefertigt.
Versand des Gutachtens an den Auftraggeber, die regulierungspflichtige Versicherung und ggf. einen Rechtsanwalt. Gerne empfehlen wir Ihnen einen versierten Verkehrsrechtsanwalt.
Sie erhalten die Schadensumme bzw. die Reparaturkosten von der regulierungspflichtigen Versicherung oder dem Rechtsanwalt auf Ihr Konto überwiesen.
Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar
Zur Vermeidung eines weiteren Schadens, muss die Unfallstelle gesichert werden. Warndreieck aufstellen und stets auf die eigene Sicherheit achten. Bei Personenschäden SOFORT Erste Hilfe leisten.
Bei einer Notfallmeldung zu beachten:
– Wer meldet den Unfall?
– Wo hat sich der Unfall ereignet?
– Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen)
– Wann ist es passiert?
Zunächst sollten Beweise gesichert werden. Zücken Sie also Ihr Mobiltelefon und fertigen Sie Fotos und Videos aus verschiedenen Perspektiven an. Achten Sie darauf, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug, dem unfallgegnerischen Fahrzeug, die Unfallendstellungen und die Fahrbahnmarkierungen aufgenommen wird. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bis die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind.
Hier gilt weniger ist mehr!
Machen Sie am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben.
Eine Erklärung, in der die Schuld für den Unfall anerkannt wird, kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Auch gegenüber der Polizei sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen.
Der Schaden muss beziffert werden. Bitte rufen Sie uns an unter 040 52167378. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Der Geschädigte sollte sich genau überlegen, durch wen er seine Unfallregulierung abwickeln und von wem er sich beraten lässt. Will man Rechtsnachteile und finanzielle Einbußen vermeiden, sollte man sich nach einem Verkehrsunfall an einen Anwalt (z.B. Fachanwalt für Verkehrsrecht) seines Vertrauens wenden.
Hier wird Ihnen der zuständige Sachverständige alle notwendigen Fragen stellen und Ihnen mit Rat zur Seite stehen. Vorab wird geklärt, ob Ihr Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist, da es manchmal ratsam ist, das SSK-Sachverständigenbüro direkt aufzusuchen. Mit unseren Möglichkeiten vor Ort, wie einer Hebebühne, technischen Hilfsmitteln und der Möglichkeit Teile zu demontieren, ist es einfacher den Schaden zu 100% zu beziffern.
Falls es Ihr Zeitplan nicht zulässt oder der Schaden am Fahrzeug überschaubar ist, kommen wir auch gerne zu Ihnen und führen eine Besichtigung durch.
Vorab wird geklärt, welcher der zuständige Haftpflichtversicherer ist. Nach maximal 24 Stunden (nach Vorliegen aller erforderlichen Daten und Informationen), wird Ihnen als Anspruchsteller, der zuständigen Versicherung und ggf. Ihrem Rechtsbeistand das Gutachten vorab per E-Mail zugeschickt. Die schriftlichen Ausfertigungen folgen dann per Post. Das Gutachten wird alle regulierungsrelevanten Informationen, wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall, Minderwert usw. enthalten. Der Sachverständige Sasak greift bei der Gutachtenerstellung auf eine Erfahrung von 15 Jahren und über 5.000 geschriebenen Gutachten zurück.
(diese Kosten müssen, sobald angefallen, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt werden)
Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert des Kfz., beschädigte Ladung im Fahrzeug usw.
Schmerzensgeld: bei Verletzung
Fahrzeugausfall (durch Reparatur oder bei Totalschaden), entweder Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung (bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen, der Verdienstausfall)
Schadenbezifferungskosten: Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten. Machen Sie sich auch dann keine Sorgen, wenn ein Schaden unter die „Bagatellgrenze“ fällt. Hier helfen wir Ihnen mit einem Kostenvoranschlag.
Rechtsbeistand: Sie dürfen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser trägt Ihren Fall bei der regulierungspflichtigen Versicherung vor und setzt Ihre Ansprüche durch.
Bei einem Kaskoschaden liegt die Regulierung und die Entscheidungsgewalt bei Ihrem Kaskoversicherer. Sie haben also nicht das Recht auf freie Wahl und Erstattung des Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes. Des weiteren sind der Nutzungsausfall und die Wertminderung keine Schadenpositionen, die beim Kaskoschaden reguliert werden.
Bei hochwertigen Fahrzeugen und höheren Schäden ist es sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, den man jedoch selber bezahlen muss. Hier gilt nämlich, der Gutachter arbeitet immer für seinen Auftraggeber. Im Falle des Gutachtens der Kaskoversicherung ist klar, dass der SV das Gutachten immer im Sinne seines Auftraggebers schreiben wird.
Der Standardablauf im SSK-Sachverständigenbüro
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und erfragen Sie dort den weiteren Ablauf. Sie haben jetzt die Möglichkeit, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen (auf eigene Kosten). Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, ist es empfehlenswert, das eigene Gutachten in der Hand zu halten, bevor Ihre Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt. Sobald die Pflöcke eingeschlagen sind und das Gutachten geschrieben wurde / bzw. die Beweise gesichert und bewertet wurden, ist es schwieriger für die Versicherung ggf. Tatsachen zu verdrehen oder anders auszulegen.
Bei einem Kaskoschaden liegt die Regulierung und die Entscheidungsgewalt bei Ihrem Kaskoversicherer, sie haben also nicht das Recht auf freie Wahl und Erstattung des Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes. Des weiteren sind der Nutzungsausfall und die Wertminderung keine Schadenpositionen die beim Kaskoschaden reguliert werden.
Bei hochwertigen Fahrzeugen und höheren Schäden ist es sinnvoll einen Gutachter zu beauftragen, den man zwar selbst bezahlen muss. Hier gilt nämlich der Gutachter arbeitet immer für seinen Auftraggeber, im Falle des Gutachtens der Kaskoversicherung , ist klar das der SV, das Gutachten immer im Sinne seines Auftraggebers schreiben wird.
Der Standardablauf im SSK-Sachverständigenbüro
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und erfragen Sie dort den weiteren Ablauf. Sie haben jetzt die Möglichkeit ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen(auf eigene Kosten), wenn Sie dies in Erwägung ziehen ist es intelligent, das eigene Gutachten in der Hand zu halten, bevor Ihre Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt. Sobald die Pflöcke eingeschlagen sind und das Gutachten geschrieben wurde / bzw. die Beweise gesichert und bewertet wurden, ist es schwieriger für die Versicherung ggf. Tatsachen zu verdrehen oder anders auszulegen.
Die Beweislage ist hier sehr wichtig zur Aufklärung des Einzelfalls. Zuerst wird das Mobiltelefon gezückt und es werden aussagekräftige Bilder und Videos gemacht. Rufen Sie die Polizei und lassen Sie den Unfall aufnehmen. Das Wichtigste zur Aufklärung der Schuldfrage wird wohl sein, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Der Ausgang ist schwer einzuschätzen. Trotzdem sollte der Schaden aufgenommen und die Beweise gesichert werden, bevor das Fahrzeug repariert wird.
Der Standardablauf im SSK-Sachverständigenbüro
Die Beweise müssen gesichert werden.
Wir bieten unseren Kunden ein sogenanntes Hold-On Gutachten an. Der Ablauf ist genau derselbe wie bei einem unverschuldeten Unfall. Allerdings wird mit der Anfertigung des Gutachtens solange gewartet, bis von Ihnen als Auftraggeber oder Ihrem Rechtsanwalt grünes Licht gegeben wird. Dies hat für Sie den Vorteil, dass alle Beweise gesichert sind, das Gutachten also auch dann erstellt werden kann , wenn Sie das Fahrzeug repariert oder den Schaden verändert haben.
Dieser Service bleibt für Sie solange kostenfrei, bis das Gutachten tatsächlich erstellt wird. In der Regel ist zu diesem Zeitpunkt die „Haftung dem Grunde nach“ geklärt.
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!
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