Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Schiff abdeckt. Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands und unterteilt sich in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist sie daher freiwillig. Die Schiffs- und Flugzeugkasko wird hier nicht weiter behandelt. Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken kann. Diese Art der Absicherung kann freiwillig abgeschlossen werden, sodass jederzeit die Möglichkeit besteht, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auszuschließen. Der Teilkaskoschutz wird bei einigen Versicherungsgesellschaften an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung gekoppelt. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung mindestens ein Jahr lang bestehen muss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.