Abschleppkosten entstehen wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist und von einem Abschleppdienst zur Werkstatt oder zu einem sicheren Ort transportiert werden muss.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Abschleppkosten vollständig gemäß § 249 BGB. Sie müssen die Kosten nicht vorstrecken – der Abschleppdienst kann direkt mit der Versicherung abrechnen.
Wichtige Regeln für Abschleppkosten: - Lassen Sie das Fahrzeug zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt abschleppen, nicht qür durch die Stadt - Dokumentieren Sie den Zustand des Fahrzeugs vor dem Abschleppen (Fotos!) - Bewahren Sie die Rechnung des Abschleppdienstes auf - Bei Fahrerflucht: Melden Sie den Vorfall sofort der Polizei
SSK-Tipp: Rufen Sie uns BEVOR Sie einen Abschleppdienst beauftragen. Wir können oft schon am Unfallort die Beweissicherung durchführen und beraten Sie zu den nächsten Schritten. So vermeiden Sie unnötige Kosten und sichern Ihre Ansprüche.
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
Zurück zum Lexikon · FAQ · Ratgeber · Kontakt
24/7 erreichbar - Kostenlos bei Fremdverschulden - In 60 Min vor Ort
KFZ Gutachter Hamburg – Alle Stadtteile
Umland & Umgebung