Mit einer Abtretungserklärung werden Rechte und Forderungen nach 398 BGB geregelt. Durch sie wird die Übertragung von Ansprüchen eines Gläubigers auf einen anderen legitimiert. Durch einen Vertrag verzichtet der vorherige Gläubiger komplett auf seine Forderung und alle daraus resultierenden Ansprüche.

Der neue Gläubiger (Zessionar) erwirbt dabei sämtliche Rechte und Pflichten an der Forderung. Der Schuldner muss lediglich einem anderen Gläubiger Zahlungen leisten – was für ihn kaum eine Rolle spielt.

Sobald ein Vertrag zwischen den beiden Parteien unterschrieben wurde, erfolgt die Abtretung. Der neue Gläubiger kann die Forderung dann geltend machen und hat dieselben Rechte wie der vorherige Gläubiger – außer in Fällen, wo eine Abtretung verboten ist. In diesem Fall ist die Zustimmung oder Ablehnung des Schuldners irrelevant.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.