Ein Altschaden ist ein Schaden am Fahrzeug der bereits vor dem aktuellen Unfall vorhanden war. Die korrekte Identifizierung und Abgrenzung von Alt- und Neuschäden ist eine der wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben eines KFZ Sachverständigen.
Warum ist die Altschadenproblematik so entscheidend? Versicherungen versuchen systematisch, neue Unfallschäden als vorbestehende Altschäden darzustellen – dadurch zahlen sie weniger. Umgekehrt müssen Geschädigte darauf vertrauen können, dass nur die tatsächlichen Neuschäden reguliert werden.
Wie erkennt SSK Altschäden? - Lackschichtdickenmessung: Zeigt ob Teile bereits früher nachlackiert wurden - Rostkanten und Korrosionsspuren: Deuten auf ältere nicht-reparierte Beschädigungen hin - Schadensbild-Analyse: Stimmen die Schäden mit dem aktuellen Unfallhergang überein? - Spaltmaße: Wurden bereits vorher Karosserieteile ausgetauscht? - Verschleißspuren: Kratzer die deutlich älter sind als der aktuelle Unfall
Bei festgestellten Altschäden kann die Versicherung berechtigte Abzüge bei den Reparaturkosten vornehmen. SSK-Sachverständigenbüro dokumentiert im Gutachten exakt und transparent, welche Schäden durch den aktuellen Unfall neu entstanden sind und welche bereits vorher vorhanden waren. Diese klare Abgrenzung schützt beide Seiten – den Geschädigten und die Versicherung.
Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Hamburg ist der Begriff Altschaden von besonderer Bedeutung. Als Unfallgeschädigter sollten Sie diesen Fachbegriff kennen, um Ihre Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vollständig wahrnehmen zu können.
Warum ist Altschaden für Sie als Geschädigten wichtig? Versicherungen nutzen häufig Fachbegriffe, um Geschädigte zu verwirren oder Ansprüche kleinzurechnen. Wer die Bedeutung von Altschaden kennt, kann besser einschätzen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob Ansprüche unterschlagen werden. Ein unabhängiger KFZ Sachverständiger wie SSK erklärt Ihnen alle Fachbegriffe verständlich und setzt Ihre vollen Ansprüche durch.
In der Praxis begegnet uns der Begriff Altschaden regelmässig bei der Begutachtung von Unfallfahrzeugen in Hamburg und Umgebung. SSK Sachverständigenbüro hat über 17 Jahre Erfahrung mit allen Aspekten der Schadensregulierung und kennt die Tricks der Versicherungen. Unser Gutachten dokumentiert alle relevanten Fakten rechtssicher und gerichtsverwertbar.
Haben Sie Fragen zu Altschaden oder einem anderen Fachbegriff aus dem KFZ-Bereich? SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos - die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an unter 040 52167378 - wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar und in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Hamburg vor Ort.
Rechtlicher Hintergrund: Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall richtet sich nach Paragraph 249 BGB. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Schadenersatz - einschliesslich Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. SSK stellt sicher, dass kein Anspruch übersehen wird. Mit 177 verifizierten Google-Bewertungen und einer Durchschnittsbewertung von 5.0 Sternen ist SSK einer der bestbewerteten KFZ Gutachter in Hamburg.
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