Wenn Sie durch einen Arbeitnehmerausfall entgangenen Gewinn oder andere Kosten haben, können Sie diese ersetzt bekommen. Allerdings müssen Sie in jedem Einzelfall nachweisen, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind. Zeitverlust oder entgangener Urlaub sind normalerweise nicht ersatzpflichtig.

Die im Voraus festgelegten Kosten sind diejenigen, die dem Unternehmen noch nicht entstanden sind, aber voraussichtlich während des Zeitraums anfallen werden. Diese Kosten werden als Ausfallkosten bezeichnet und gelten somit als vorhersehbare Kosten des jeweiligen Unternehmens.

Ein bewährtes Verfahren für jedes Unternehmen, um die Kosten eines Ausfalls zu minimieren, ist die Analyse der kritischen Geschäftsprozesse. Durch das Aufdecken von Schwachstellen im System können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um die Wiederherstellung nach einem Ausfall zu beschleunigen. So kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen schnell wieder auf die Beine kommt und seine Ziele weiterverfolgen kann.

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