Ein Bagatellschaden ist ein Kleinschaden unter ca. 750 Euro, bei dem nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein vollständiges Sachverständigengutachten erforderlich ist. Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht hier in der Regel aus.
Aber Vorsicht: Die Bagatellgrenze von 750 Euro ist KEIN fester Wert, sondern eine Orientierung der Gerichte. In der Praxis liegt die tatsächliche Schadenssumme oft deutlich höher als zunächst geschätzt – was ein Laie als "kleinen Kratzer" einschätzt, kann schnell 1.500 Euro oder mehr kosten.
Wann lohnt sich trotzdem ein Gutachten? - Wenn Sie unsicher sind ob der Schaden wirklich unter 750 Euro liegt - Bei Schäden an tragenden Teilen (auch wenn äußerlich gering) - Wenn die Schuldfrage unklar ist - Wenn Sie vermuten dass Vorschäden vorhanden sind
Das Risiko ohne Gutachten: Ohne Gutachten haben Sie keinen Anspruch auf merkantile Wertminderung und keinen dokumentierten Nutzungsausfall. Oft verschenken Geschädigte dadurch mehrere hundert Euro.
SSK berät Sie kostenlos am Telefon, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag reicht.
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