Der kleine Unfall mit dem Blechschaden wird von den Behörden als Bagatellschaden eingestuft. Dies ist vornehmlich dann der Fall, wenn der Sachwert die Aufnahme durch die Polizei deutlich unterschreitet und es keinen Personenschaden gibt.

Die Wohnadresse ist anzugeben, ehe man sich von der Unfallstelle entfernen darf. Die nächste Polizeidienststelle ist anzufahren, um den Bagatellschaden zu melden. Dies ist wichtig, damit es keine Verkehrsunfallflucht gibt.

In einem Bagatellschadenfall wird keine Unfallaufnahme vor Ort durchgeführt. Wenn ein Beteiligter dies dennoch möchte, ist dies als technische Hilfeleistung kostenpflichtig. Auch wenn die Fahrzeuge keine sichtbaren äußerlichen Schäden aufweisen, können versteckte innere Beschädigungen vorhanden sein. In diesem Fall ist es ratsam, einen Unfallbericht auszufüllen und die Anschriften der Fahrzeugführer sowie die Versicherungsscheine auszutauschen. Auch ein Fotoapparat kann hilfreich sein. Um im Streitfall glaubwürdige Zeugen zu haben, sollten auch deren Anschriften notiert werden.

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