Die Beilackierung (auch: Anschlusslackierung oder Farbtonangleichung) ist die Nachlackierung angrenzender, eigentlich unbeschädigter Fahrzeugteile, um einen gleichmäßigen Farbton zwischen reparierten und unreparierte Flächen zu erzielen.
Warum ist Beilackierung nötig? - Jedes Fahrzeug verändert seinen Farbton durch UV-Strahlung und Alterung - Ein frisch lackiertes Teil hebt sich optisch vom Rest ab - Ohne Beilackierung wäre der Unfallschaden sichtbar – das mindert den Fahrzeugwert
Die Kosten für die Beilackierung sind vollständig erstattungsfähig und werden im SSK-Gutachten als separater Posten aufgeführt. Versicherungen versuchen häufig, die Beilackierung aus der Kalkulation zu streichen – das ist nicht zulässig.
SSK kalkuliert die Beilackierung nach den anerkannten Regeln der Lackiertechnik und den regionalen Lackmaterialkosten in Hamburg.
Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Hamburg ist der Begriff Beilackierung von besonderer Bedeutung. Als Unfallgeschädigter sollten Sie diesen Fachbegriff kennen, um Ihre Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vollständig wahrnehmen zu können.
Warum ist Beilackierung für Sie als Geschädigten wichtig? Versicherungen nutzen häufig Fachbegriffe, um Geschädigte zu verwirren oder Ansprüche kleinzurechnen. Wer die Bedeutung von Beilackierung kennt, kann besser einschätzen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob Ansprüche unterschlagen werden. Ein unabhängiger KFZ Sachverständiger wie SSK erklärt Ihnen alle Fachbegriffe verständlich und setzt Ihre vollen Ansprüche durch.
In der Praxis begegnet uns der Begriff Beilackierung regelmässig bei der Begutachtung von Unfallfahrzeugen in Hamburg und Umgebung. SSK Sachverständigenbüro hat über 17 Jahre Erfahrung mit allen Aspekten der Schadensregulierung und kennt die Tricks der Versicherungen. Unser Gutachten dokumentiert alle relevanten Fakten rechtssicher und gerichtsverwertbar.
Haben Sie Fragen zu Beilackierung oder einem anderen Fachbegriff aus dem KFZ-Bereich? SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos - die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an unter 040 52167378 - wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar und in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Hamburg vor Ort.
Rechtlicher Hintergrund: Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall richtet sich nach Paragraph 249 BGB. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Schadenersatz - einschliesslich Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. SSK stellt sicher, dass kein Anspruch übersehen wird. Mit 177 verifizierten Google-Bewertungen und einer Durchschnittsbewertung von 5.0 Sternen ist SSK einer der bestbewerteten KFZ Gutachter in Hamburg.
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
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