Kraftfahrzeuge können, wie jeder andere Gegenstand auch, beschädigt werden. Dies kann sowohl am Fahrzeug selbst als auch an anderen Objekten der Fall sein. In einem solchen Fall stellt sich dann die Frage, ob es sich um einen Betriebs- oder Unfallschaden handelt. Schließlich ist nicht immer klar, ob eine Kaskoversicherung den Schaden übernehmen wird oder nicht.

Ein Betriebsschaden liegt vor, wenn sich ein Risiko, welches üblich und zu erwarten ist, nach dem Verwendungszweck des Fahrzeugs verwirklicht hat.

Schäden am Fahrzeug können aus verschiedenen Gründen entstehen, zum Beispiel durch falsche Bedienung, verrutschte Ladung oder Überbeanspruchung. Auch typische Abnutzungserscheinungen können zu Schäden führen.

Schäden, die durch eine mechanische Beanspruchung entstanden sind, aber zum normalen Gebrauch eines Autos gehören, fallen unter die Kategorie der Betriebsschäden. Dazu gehört beispielsweise, wenn Steine auf die Ladefläche gelegt werden. Typische Schäden dieser Art sind Verformungen oder Beschädigungen zwischen dem Zug- und dem gezogenen Fahrzeug, selbst wenn dabei von außen keine Einwirkung stattgefunden hat.

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