Ersatzteilaufschlag sind branchenüblich und dienen dazu, die unverbindlich empfohlenen Preise für Ersatzteile zu erhöhen. Diese Aufschläge können aufgrund des konkreten Beschaffungsaufwandes oder der Lagerhaltung anfallen. In seinem Gutachten muss der Kfz-Sachverständige die Höhe der Ersatzteilpreisaufschläge berücksichtigen, da diese in der Regel vom Haftpflichtversicherer bezahlt werden, sobald das Fahrzeug wiederhergestellt ist. Wenn eine Reparatur nicht durchgeführt wird, etwa weil ein Ersatzfahrzeug beschafft wird, ist es wichtig, die im Gutachten enthaltenen UPE-Aufschläge durchzusetzen. Dies ermöglicht es, die vollen Reparaturkosten als Anzahlung für das Ersatzfahrzeug zu nutzen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass in vielen Fällen die Aufschläge für Ersatzteile erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße Reparatur durchzuführen. Daher sind diese Aufschläge auch bei der so genannten fiktiven Abrechnung zu erstatten.
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