KFZ LEXIKON

Fahrlässigkeit

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Ümit Sasak
Dipl.-Ing. Kraftfahrzeugtechnik | SSK Hamburg

Fahrlässigkeit im Straßenverkehr bezeichnet die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Sie ist ein zentraler Begriff im Schadensrecht und beeinflusst maßgeblich die Haftungsquote und den Versicherungsschutz.

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor bei alltäglichen Unaufmerksamkeiten, die jedem Verkehrsteilnehmer passieren können – zum Beispiel kurzes Abschweifen der Aufmerksamkeit, Übersehen eines Verkehrsschildes oder leichtes Überfahren einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Grobe Fahrlässigkeit hingegen bezeichnet eine besonders schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflicht. Beispiele sind: Fahren bei Rot, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nutzung des Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung.

Die Unterscheidung ist wichtig weil: Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt die Kaskoversicherung in der Regel vollständig. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Kaskoversicherung die Leistung anteilig kürzen – je nach Schwere des Verschuldens.

Für die Haftpflichtversicherung spielt die Unterscheidung keine direkte Rolle: Sie zahlt den Schaden des Gegners immer. Allerdings beeinflusst der Grad der Fahrlässigkeit die Haftungsquote bei Teilschuld beider Beteiligter.

SSK kann durch Unfallrekonstruktion und Schadensbild-Analyse Hinweise auf den Grad der Fahrlässigkeit liefern – als Grundlage für die korrekte Haftungsquote.

Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Hamburg ist der Begriff Fahrlässigkeit von besonderer Bedeutung. Als Unfallgeschädigter sollten Sie diesen Fachbegriff kennen, um Ihre Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vollständig wahrnehmen zu können.

Warum ist Fahrlässigkeit für Sie als Geschädigten wichtig? Versicherungen nutzen häufig Fachbegriffe, um Geschädigte zu verwirren oder Ansprüche kleinzurechnen. Wer die Bedeutung von Fahrlässigkeit kennt, kann besser einschätzen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob Ansprüche unterschlagen werden. Ein unabhängiger KFZ Sachverständiger wie SSK erklärt Ihnen alle Fachbegriffe verständlich und setzt Ihre vollen Ansprüche durch.

In der Praxis begegnet uns der Begriff Fahrlässigkeit regelmässig bei der Begutachtung von Unfallfahrzeugen in Hamburg und Umgebung. SSK Sachverständigenbüro hat über 17 Jahre Erfahrung mit allen Aspekten der Schadensregulierung und kennt die Tricks der Versicherungen. Unser Gutachten dokumentiert alle relevanten Fakten rechtssicher und gerichtsverwertbar.

Haben Sie Fragen zu Fahrlässigkeit oder einem anderen Fachbegriff aus dem KFZ-Bereich? SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos - die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an unter 040 52167378 - wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar und in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Hamburg vor Ort.

Rechtlicher Hintergrund: Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall richtet sich nach Paragraph 249 BGB. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Schadenersatz - einschliesslich Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. SSK stellt sicher, dass kein Anspruch übersehen wird. Mit 173 verifizierten Google-Bewertungen und einer Durchschnittsbewertung von 5.0 Sternen ist SSK einer der bestbewerteten KFZ Gutachter in Hamburg.

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