Fahrtkosten sind Kosten die im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung nach einem Unfall entstehen. Dazu gehören Fahrten zur Werkstatt, zum Gutachter, zur Versicherung oder zum Anwalt. Als Unfallgeschädigter können Sie diese Kosten als Teil Ihres Schadenersatzanspruchs von der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern. Üblich sind pauschale Ansätze von 0,30 Euro pro Kilometer oder eine Unkostenpauschale von 25-30 Euro für allgemeine Auslagen. SSK Sachverständigenbüro berät Sie welche Fahrtkosten erstattungsfähig sind und dokumentiert diese im Gutachten.
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