Der Reisende kann sich für sein gewünschtes Verkehrsmittel entscheiden und dabei auch noch bares Geld sparen, da die Aufwendungen in vollem Umfang abzugsfähig sind.

Der während einer Geschäftsreise verwendete Dienstwagen ist bereits in den Betriebsausgaben des Arbeitgebers bzw. Unternehmers inbegriffen. Falls jedoch ein Privatfahrzeug zum Einsatz kommt, stehen dem Reisenden verschiedene Varianten zur Verfügung: Die anteiligen tatsächlichen Kosten nach vorherigem Einzelnachweis geltend machen, den Abzug eines individuellen Kilometersatzes oder die Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer.

Der Einzelnachweis ist die beste Methode, um Ihre Gesamtkosten des Fahrzeugs, Jahresfahrleistung und beruflich gefahrenen Kilometer nachzuweisen. Durch sämtliche Aufwendungen in einfachen Aufzeichnungen festzuhalten und mit Quittungen zu belegen, können Sie den tatsächlichen Wert aller Aufwendung (Steuern, Haftpflicht, Kaskoversicherung, Abschreibung, Betriebskosten etc.) bestens nachvollziehen!

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