Grobe Fahrlässigkeit liegt vor wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit handelt es sich um ein Verhalten das schlechthin unentschuldbar ist. Bei der Kfz-Kaskoversicherung ist grobe Fahrlässigkeit besonders relevant: Die Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Typische Beispiele sind das Überfahren einer roten Ampel, Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Nichtbeachten von Bahnschranken. Bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat grobe Fahrlässigkeit für den Geschädigten keine Auswirkungen – er erhält seinen vollen Schadenersatz.
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Siehe auch: Kaskoschaden
Siehe auch: Haftpflichtschaden
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