Obwohl Fahrlässigkeit im Allgemeinen klar definiert ist, gibt es doch Grauzonen, in denen Laien und Experten uneins sind. Wo genau grobe Fahrlässigkeit anfängt und endet, ist eine häufige Frage in Gerichtssälen. Dies liegt unter anderem daran, dass es keine klare gesetzliche Definition von grober Fahrlässigkeit gibt.

Grob fahrlässig ist es, die im alltäglichen Verkehr erforderliche Sorgfalt zu missachten. Dabei ist es unerheblich, ob die Person die Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt hat oder ob sie einfach nur plausible und die normalerweise zu erwartenden Überlegungen ausgelassen hat. In beiden Fällen spricht man von grober Fahrlässigkeit.

Der Verursacher muss für den angerichteten Schaden aufkommen. Dies ist im Gesetz so festgelegt. Bei leichter Fahrlässigkeit handelt es sich um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, die unabsichtlich zu einem Schaden führt. Grobe Fahrlässigkeit wiederum bedeutet, dass keine Besonnenheit oder Vorsicht walten gelassen wird und der Schaden in schwerem Maße entstanden ist.

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