Trotz erheblicher Unterschiede in den Haftungs- und Versicherungsbestimmungen sowie der Regulierungspraxis zwischen den einzelnen europäischen Staaten ist es wichtig, den internationalen grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit von Verkehrsopfern sicherzustellen.

Zwei Punkte standen dabei im Fokus: Durch die Befreiung von der Pflicht, an der Grenze den für das jeweilige Besuchsland vorgeschriebenen Versicherungsschutz in Form einer entsprechenden Versicherungspolice zu beschaffen, sollte der grenzüberschreitende Straßenverkehr innerhalb Europas vereinfacht werden.

Kein Verkehrsopfer sollte dadurch benachteiligt werden, dass ihm entstandener Schaden durch ein ausländisches Kraftfahrzeug verursacht worden ist.

Die Schweiz ist bekannt dafür, sich stets für die Verbesserung des Landverkehrs einsetzen zu wollen. Am Anfang war es nur eine simple Idee, doch bald konnte man sehen, wie die Europäische Wirtschaftskommission der UNO in Genf Gefallen an diesem Vorhaben fand und sogar einen Unterausschuss für Straßenverkehr ins Leben rief. Dieser entwickelte unter anderem das Versicherungszertifikat, welches mittlerweile als Internationale Grüne Versicherungskarte bekannt ist.

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