Ein Gutachter ist eine besonders kompetente und fachkundige Person, die über ein ausgewiesenes Fachwissen in einem bestimmten Bereich verfügt.

Der Sachverständige übernimmt die Expertise und trifft im entsprechenden Fachgebiet Feststellungen. In einem zweiten Schritt ist es seine Aufgabe, diese Findungen Außenstehenden verständlich zu kommunizieren. Gerichte und Behörden, die kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen zu einem bestimmten Bereich haben, können die Sachfrage an einen Sachverständigen weiterleiten, um diese beantwortet zu bekommen.

Der Ausdruck Sachverständiger wird speziell für Gutachter oder Berater von Gerichten oder Entscheidungsgremien verwendet. Der Verhandlungsgrundsatz legt fest, dass der tatsächliche Prozessstoff, auf dem die spätere Entscheidung des Gerichts beruht, von den Parteien selbst beizubringen ist. Die Parteien (Kläger/Beklagter, Ankläger/Beschuldigter) tragen also entscheidend zum Gesamtzusammenhang des Prozesse bei und bedienen sich der Zeugen und Sachverständigen.

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