Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss dann für alle Schäden aufkommen.
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter umfangreiche Rechte:
1. Freie Gutachterwahl: Sie bestimmen, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet – nicht die Versicherung (BGH VI ZR 67/06).
2. Kostenlose Gutachtenerstellung: Alle Kosten des Gutachters trägt die gegnerische Versicherung – für Sie entstehen keine Kosten.
3. Vollständiger Schadensersatz: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Unkostenpauschale (25-30 Euro).
4. Freie Werkstattwahl: Sie entscheiden, welche Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert – auch eine teurere Markenwerkstatt.
5. Fiktive Abrechnung: Sie können den Schaden auch auf Gutachtenbasis abrechnen, ohne tatsächlich zu reparieren.
Wichtig: Melden Sie den Schaden zeitnah und beauftragen Sie SOFORT einen unabhängigen Gutachter. Unterschreiben Sie NICHTS von der gegnerischen Versicherung, bevor Sie ein Gutachten haben!
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