Wenn nach einem Unfall die Schuldfrage unklar ist, wird eine Haftungsquote festgelegt. Diese gibt den prozentualen Anteil der Unfallparteien an, wie hoch die Haftung bzw. der Schadensersatzanspruch ist (Verschuldensanteile).
Bei einem Parkplatzunfall kommt es oft zur 50:50-Haftungsquote, da vielfältige Umstände für eine Mitschuld sprechen. Nur wenn völliges Unverschulden nachgewiesen werden kann, muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung vollständig für den entstandenen Schaden aufkommen.
Dieser Abschnitt des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch für den vollständigen Schadenersatz aufkommen muss. Wie weitreichend dieser sein muss, wird bei unklaren Schuldfragen durch die Haftungsquote genauer spezifiziert.
Die Rechtslage im Verhältnis der Vertragspartner muss mit einbezogen sein.