Das Integritätsinteresse beschreibt das berechtigte Interesse des Fahrzeugeigentümers, sein Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen – auch wenn eine Abrechnung auf Totalschadenbasis wirtschaftlich günstiger wäre.
Das Integritätsinteresse ist die rechtliche Grundlage der berühmten 130%-Regelung nach BGH-Rechtsprechung. Es besagt: Der Geschädigte hat ein schützenswertes Interesse an der Erhaltung seines konkreten Fahrzeugs – zum Beispiel weil er es kennt, weil es besondere Ausstattung hat oder weil er ihm emotional verbunden ist.
Voraussetzungen für die Geltendmachung des Integritätsinteresses: - Die Reparaturkosten liegen maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert (130%-Grenze) - Das Fahrzeug wird tatsächlich fachgerecht repariert - Das Fahrzeug wird mindestens 6 Monate nach der Reparatur weitergenutzt
Praxisbeispiel: Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro. Reparaturkosten 12.500 Euro (= 125% des WBW). Ohne Integritätsinteresse würden Sie nur 10.000 Euro minus Restwert erhalten. Mit Integritätsinteresse bekommen Sie die vollen 12.500 Euro Reparaturkosten erstattet.
SSK-Sachverständigenbüro prüft in jedem Totalschadensfall ob das Integritätsinteresse geltend gemacht werden kann und berät Sie zur wirtschaftlich besten Entscheidung.
Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Hamburg ist der Begriff Integritätsinteresse von besonderer Bedeutung. Als Unfallgeschädigter sollten Sie diesen Fachbegriff kennen, um Ihre Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vollständig wahrnehmen zu können.
Warum ist Integritätsinteresse für Sie als Geschädigten wichtig? Versicherungen nutzen häufig Fachbegriffe, um Geschädigte zu verwirren oder Ansprüche kleinzurechnen. Wer die Bedeutung von Integritätsinteresse kennt, kann besser einschätzen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob Ansprüche unterschlagen werden. Ein unabhängiger KFZ Sachverständiger wie SSK erklärt Ihnen alle Fachbegriffe verständlich und setzt Ihre vollen Ansprüche durch.
In der Praxis begegnet uns der Begriff Integritätsinteresse regelmässig bei der Begutachtung von Unfallfahrzeugen in Hamburg und Umgebung. SSK Sachverständigenbüro hat über 17 Jahre Erfahrung mit allen Aspekten der Schadensregulierung und kennt die Tricks der Versicherungen. Unser Gutachten dokumentiert alle relevanten Fakten rechtssicher und gerichtsverwertbar.
Haben Sie Fragen zu Integritätsinteresse oder einem anderen Fachbegriff aus dem KFZ-Bereich? SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos - die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an unter 040 52167378 - wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar und in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Hamburg vor Ort.
Rechtlicher Hintergrund: Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall richtet sich nach Paragraph 249 BGB. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Schadenersatz - einschliesslich Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. SSK stellt sicher, dass kein Anspruch übersehen wird. Mit 177 verifizierten Google-Bewertungen und einer Durchschnittsbewertung von 5.0 Sternen ist SSK einer der bestbewerteten KFZ Gutachter in Hamburg.
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
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