Das Integritätsinteresse ist ein wichtiger Rechtsbegriff, der den Geschädigten schützt. Es sichert das Interesse des Geschädigten daran, dass sein konkretes Vermögen unversehrt bleibt. Dieser Begriff ist sehr wichtig, um die Unversehrtheit von Menschen und ihrem Eigentum zu gewährleisten.

Der Geschädigte hat lediglich ein Interesse an der Erhaltung seines Vermögens dem Werte nach – dies spricht das Schadensrecht vom sogenannten Wertinteresse aus. Beide Begriffe spielen in der Schadensabwicklung eine Rolle und sollten beachtet werden.

Jeder Vertragspartner sollte gemäß § 241 Abs. 2 BGB die Rechtsgüter des anderen respektieren und berücksichtigen. Hierzu gehören alle Pflichten, die nicht mit der eigentlichen Leistung verbunden sind – wie Obhuts-, Schutz- oder Rücksichtspflichten.

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