In der Schweiz ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, auch Motorfahrzeughaftpflichtversicherung genannt, für jeden Autofahrer gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Teil einer Autoversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs an einem Dritten entstanden sind. Der Schaden kann durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen uneingeschränkt haftet. In der Europäischen Union ist das Recht auf Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung weitgehend vereinheitlicht. Allerdings gibt es bei den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen und der Übernahme von Kosten für Dinge wie Mietwagen oder Sachverständige noch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Staaten. Das Kraftfahrzeug-Schadensrecht unterscheidet sich in einigen Punkten vom allgemeinen Schadensersatzrecht, da das Fahrzeug und nicht der Fahrer versichert ist.

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