Lagerschaden bezeichnet Schäden die durch unsachgemäße Lagerung eines Fahrzeugs entstehen. Nach einem Unfall können durch lange Standzeiten auf dem Abstellplatz oder in der Werkstatt zusätzliche Schäden entstehen. Lagerkosten für das beschädigte Fahrzeug sind grundsätzlich erstattungsfähig wenn sie durch den Unfall verursacht wurden. SSK-Sachverständigenbüro prüft im Rahmen der Gutachtenerstellung ob und in welchem Umfang Lagerkosten als Teil des Schadenersatzes geltend gemacht werden können.
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Siehe auch: Reparaturkosten
Siehe auch: Schadenmeldung
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