KFZ LEXIKON

Leasingfahrzeug

U
Ümit Sasak
Dipl.-Ing. Kraftfahrzeugtechnik | SSK Hamburg

Bei Leasingfahrzeugen gelten besondere Regelungen bei der Schadensregulierung. Das Fahrzeug gehört rechtlich dem Leasinggeber der in die Schadensabwicklung einbezogen werden muss. Als Leasingnehmer haben Sie trotzdem das Recht auf freie Gutachterwahl. Der Leasingvertrag enthält oft Klauseln zur Schadensregulierung die Sie kennen sollten. SSK Sachverständigenbüro berät Leasingnehmer bei der korrekten Abwicklung von Unfallschäden und stellt sicher dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden – gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers und dem Leasinggeber.

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