Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den Profit, welcher beim Verkauf des Autos anfallen würde. Unter dem Aspekt, dass zwei identische Gebrauchtwagen auf dem Markt angeboten werden, erzielt das unfallfreie Fahrzeug in aller Regel einen besseren Verkaufspreis als das reparierte Fahrzeug.

Die Wertminderung eines Fahrzeuges wird durch Sachverständige genau berechnet. Dabei muss unter anderem der Zustand des Wagens, die Kilometerleistung, der Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten berücksichtigt werden. Doch auch die Marktgängigkeit spielt bei der Entscheidung eine große Rolle.

Heutzutage können Fahrzeuge bis zu einem Alter von höchstens fünf Jahren und einer Laufleistung von bis zu 100.000 km Wertminderung geltend machen – diese Begrenzungen wurden in den Zeiten eingeführt, in denen Fahrzeuge kaum älter als 10 Jahre wurden und auch kaum mehr als 100.000 km hielten.

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