Die merkantile Wertminderung (auch: merkantiler Minderwert) ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem reparierten Unfall auf dem Gebrauchtwagenmarkt erleidet – selbst wenn die Reparatur technisch einwandfrei durchgeführt wurde.
Warum? Käufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen für ein Unfallfahrzeug grundsätzlich weniger als für ein unfallfreies Fahrzeug. Diesen Wertverlust können Sie als zusätzlichen Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung fordern – ZUSÄTZLICH zu den Reparaturkosten!
Voraussetzungen für merkantile Wertminderung: - Fahrzeug nicht älter als ca. 5-7 Jahre (Einzelfallbetrachtung) - Laufleistung unter ca. 100.000 km - Reparaturschaden mindestens ca. 750 Euro - Kein reiner Blechschaden
Berechnungsmethoden: SSK verwendet die bewährten Methoden nach Ruhkopf/Sahm und BVSK. Als Faustformel gilt: ca. 5-15% der Reparaturkosten.
Beispiele: - VW Golf, 2 Jahre, Reparatur 4.500 Euro → Wertminderung ca. 900 Euro - BMW 5er, 3 Jahre, Reparatur 8.000 Euro → Wertminderung ca. 1.800 Euro - Mercedes E-Klasse, 2 Jahre, Reparatur 12.000 Euro → Wertminderung ca. 3.200 Euro
Achtung: Versicherungen zahlen die Wertminderung häufig nicht oder zu niedrig. Ohne unabhängiges Gutachten verschenken Sie bares Geld! SSK-Sachverständigenbüro berechnet die korrekte Wertminderung und setzt sie gegenüber der Versicherung durch.
SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. 24/7 erreichbar.
24/7 erreichbar · Kostenlos bei Fremdverschulden · In 60 Min vor Ort
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
Zurück zum Lexikon · FAQ · Ratgeber · Kontakt
24/7 erreichbar - Kostenlos bei Fremdverschulden - In 60 Min vor Ort
KFZ Gutachter Hamburg – Alle Stadtteile
Umland & Umgebung