Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist, hat der Halter Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder bis er ein Ersatzfahrzeug bekommt.

Bei einem Unfall ist es völlig normal, dass man sich um die Reparatur des Fahrzeuges kümmern lässt. Doch auch wenn diese ordnungsgemäß durchgeführt wurde, muss beim Weiterverkauf des Wagens angegeben werden, dass dieser reparierten Unfallschaden aufweist.  Durch die versteckten Mängel an Ihrem Pkw, rechnet der beauftragte Sachverständige mit einer Wertminderung. Somit kann es zu einem geringeren Betrag kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.

Im Sachverständigengutachten wird die Höhe der Wertminderung schriftlich festgehalten. Bei reinen Blechschäden und großen Vorschäden, bei denen das Fahrzeug bereits vor dem Unfall nicht mehr unfallfrei war, wird keine Wertminderung bezahlt.

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