Mitverschulden ist das Verschulden des Geschädigten, das bei der Entstehung eines Schadens mitgewirkt hat. Dies kann zum Beispiel sein, wenn jemand unachtsam ist und dadurch einen Unfall verursacht. In diesem Fall wird das Mitverschulden mitberücksichtigt und der Geschädigte muss einen Teil des Schadens selbst tragen.
Wann prüft man Mitverschulden?
Das Mitverschulden ist ein wichtiger Haftungsausschlussgrund, der in den Gesetzen geregelt ist. Es kann sowohl bei der Schadensentstehung als auch bei der Schadensminderungsobliegenheit berücksichtigt werden und ist somit sehr wichtig zu kennen.
Falls ein Geschädigter durch sein eigenes Verschulden zu Schaden kommt, so ist es nur gerecht, wenn er sich diesen selbst anrechnet. Der entstandene Schaden wird nach der Schwere des Fehlverhaltens aufgeteilt. Sollte das Verhältnis nicht bestimmbar sein, so ist die Aufteilung 50:50 üblich.
Aus der Regelung über das Mitverschulden ergibt sich für den Geschädigten die Pflicht, den Schaden zu mindern.