Der Versicherer kann nach einem Schadensfall die Leistung kürzen – dies wird als Quotelung bezeichnet. Die Ursache für eine Quotelung ist immer eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers – mit anderen Worten: grob fahrlässiges Verhalten. Wenn es zu einer Quotelung kommt, ist das kein Grund sich zu ergeben! Stattdessen sollte man sich juristisch wehren.

Eine Quotelung ermöglicht es Ihrer Versicherung im Falle eines Schadens nur einen Teil oder gar keine Leistung zu übernehmen. Damit bleiben Sie auf den entstandenen Kosten vollständig oder teilweise sitzen.

Der Versicherer hat immer das Recht eine Leistungsquote vorzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder grob fahrlässig handelt.

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