Quotelung bezeichnet die anteilige Aufteilung des Schadenersatzes bei Mitschuld beider Unfallbeteiligter. Wenn beide Parteien eine Mitschuld am Unfall tragen wird der Gesamtschaden entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Beispiel: Bei einer Haftungsquote von 70/30 erhält der Hauptgeschädigte 70% seines Schadens ersetzt, der Mitschuldige 30%. SSK Sachverständigenbüro erstellt ein objektives Gutachten das Ihnen hilft eine faire Haftungsquote durchzusetzen. Oft versuchen Versicherungen die Quote zu Ihren Ungunsten zu verschieben.
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