Das Quotenvorrecht ermöglicht es Geschädigten, dass ihr Schaden zunächst durch eine Gemeinschaft getragen wird. Dies ist ein wichtiger juristischer Begriff, der beim Schadensersatz Bedeutung hat.

Der Geschädigte sollte, falls der Schaden den Ersatzanspruch gegenüber dem Schädiger überschreitet, auf die Versicherung zurückgreifen. Dies ist ein typischer Fall, wenn die Mithaftung des Geschädigten selbst beschränkt ist oder die Haftungshöchstgrenzen überschritten werden.

In der Praxis kommt das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung vor allem dann zum Tragen, wenn Kosten entstehen, die der Versicherer nicht übernimmt. Dazu gehören beispielsweise die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung oder Reisekosten des Anwalts, wenn diese nicht über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. In diesen Fällen greift das Quotenvorschriftsrecht und Sie haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung!

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