Das Quotenvorrecht regelt die Rangfolge bei der Schadensverteilung wenn mehrere Parteien Ansprüche haben. Wenn ein Kaskoversicherer Leistungen erbringt hat er ein Quotenvorrecht gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Das bedeutet der Kaskoversicherer wird bevorzugt aus den Haftpflichtleistungen befriedigt. Für Sie als Geschädigten ist dies relevant wenn Sie selbst einen Kaskoschaden geltend machen. SSK berät Sie zu den Auswirkungen des Quotenvorrechts auf Ihre Schadenersatzansprüche.
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