Die Reparaturkosten-Übernahmeerklärung ist eine schriftliche Zusage der Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten zu übernehmen. Mit dieser Erklärung können Sie direkt in die Werkstatt ohne die Kosten vorstrecken zu müssen. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Wichtig: Unterschreiben Sie keine Erklärungen der Versicherung ohne vorherige Begutachtung durch SSK. Versicherungen fügen manchmal einschränkende Klauseln ein die Ihre Ansprüche beschränken können.
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Siehe auch: Reparaturkosten
Siehe auch: Reparaturbestätigung
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