Der Kraftfahrzeugversicherer erklärt sich bereit, die Reparaturkosten (ganz oder teilweise) zu übernehmen. Diese Erklärung gilt für alle verbundenen Werkstätten. Der Halter des beschädigten Kraftfahrzeugs fordert die Versicherung auf, die Reparaturkosten direkt an die Werkstatt zu übergeben und muss sich somit keine Sorgen um die Bezahlung machen.

In der Praxis ist die Reparaturkosten-Übernahmeerklärung von großer Bedeutung, weil sie für die Werkstatt einerseits die Freigabe zur Ausführung der Reparatur bedeutet und andererseits die Bezahlung durch die Versicherung sicherstellt. Die Reparaturfreigabe ist hierbei von der Reparaturkosten-Übernahmeerklärung zu unterscheiden.

Die Werkstatt erhält die Information, dass der Versicherer die weitere Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs ablehnt und die Reparatur aus technischer Sicht für gut befindet. Nun kann die Werkstatt mit der Behebung der Schäden am Fahrzeug beginnen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.