Die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalls werden bei den einschlägigen Versicherungen typischerweise übernommen – für Wirtschaftsgüter, die nicht komplett, aber teilweise beschädigt sind und repariert werden können. Eine Reparatur sollte nicht zu einer Wertminderung des Gegenstands führen. Ist dies doch der Fall, erhält der Kunde eine angemessene Entschädigung.

Die Höhe der Zahlungen ist abhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Versicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten, die durch einen Schaden entstanden sind. Allerdings können Sie auch ein fiktives Gutachten eines Sachverständigen vorlegen und so die Zahlung erhalten.

Sie haben Anspruch auf die vollständige Erstattung der Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs. Dies gilt sowohl für den tatsächlichen Schaden als auch für den durch ein Gutachten festgestellten Schaden.

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