Reparaturkosten sind die Kosten, die für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall anfallen. Im SSK-Gutachten werden diese exakt und vollständig nach dem Kalkulationssystem Audatex berechnet.
Die Reparaturkosten im Gutachten umfassen: - Arbeitslohn (nach regionalen Stundenverrechnungssätzen) - Ersatzteilpreise (inklusive marktüblicher UPE-Aufschläge) - Lackmaterialkosten - Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei) - Beilackierung angrenzender Teile - Kleinteile und Verbrauchsmaterial
Wichtig: Versicherungsgutachter kalkulieren die Reparaturkosten systematisch zu niedrig – durch günstigere Stundenverrechnungssätze, fehlende UPE-Aufschläge oder Weglassen von Beilackierungen. Ein unabhängiges Gutachten von SSK stellt sicher, dass ALLE Reparaturkosten vollständig erfasst werden.
Fiktive Abrechnung: Sie können die Reparaturkosten auch ohne tatsächliche Reparatur als Geldbetrag erhalten (Netto, ohne Mehrwertsteuer). So können Sie frei entscheiden, ob und wo Sie reparieren lassen.
Bei der 130%-Regelung können Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts von der Versicherung erstattet werden – wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen.
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