Die Sachverständigenkosten für ein Unfallgutachten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung. Dies ist durch ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesichert. Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe und dem Aufwand der Begutachtung. SSK Sachverständigenbüro berechnet seine Honorare nach dem BVSK-Honorarkorridor der von Gerichten als angemessen anerkannt wird. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
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