Nach einem Unfall ist es ratsam, den Schaden an Ihrem Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher übernehmen. Aufgrund der Qualifikation können Sie sich darauf verlassen, dass das Gutachten des Sachverständigen stimmt.
Sie haben ein Recht darauf, dass Ihre Kosten erstattet werden, selbst wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Gutachten unrichtig ist. Dies gilt, es sei denn, Sie selbst haben den Sachverständigen falsch informiert und sein Gutachten ist dadurch falsch.
Der bestehenden Rechtsprechung zufolge sind die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens unmittelbar mit dem Schaden verbunden und müssen gemäß § 249 Abs. 1 BGB ersetzt werden.