Die Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB verpflichtet den Geschädigten den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sie dürfen den Schaden nicht durch eigenes Verhalten vergrößern.
Beispiele für Schadenminderungspflicht: - Kein unnötig teurer Mietwagen (angemessene Fahrzeugklasse wählen) - Keine vermeidbare Verzögerung der Reparatur - Sicherung des Fahrzeugs vor Folgeschäden (z.B. Abdeckung bei Regen) - Keine unnötigen Fahrten mit dem beschädigten Fahrzeug - Zeitnahe Beauftragung des Gutachters
Was ist KEINE Verletzung der Schadenminderungspflicht: - Beauftragung eines unabhängigen Gutachters (auch wenn die Versicherung einen günstigeren anbietet) - Reparatur in einer Markenwerkstatt (bei neueren Fahrzeugen) - Abrechnung zu regionalen Stundenverrechnungssätzen - Nutzung eines Mietwagens für die Reparaturdauer
Die Schadenminderungspflicht hat Grenzen: Sie müssen sich nicht unter Wert abspeisen lassen und Sie müssen keine unzumutbaren Einschränkungen hinnehmen.
SSK berät Sie zu Ihren Pflichten und Rechten und stellt sicher dass Sie keine vermeidbaren Fehler machen die Ihren Anspruch gefährden könnten.
Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Hamburg ist der Begriff Schadenminderungspflicht von besonderer Bedeutung. Als Unfallgeschädigter sollten Sie diesen Fachbegriff kennen, um Ihre Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vollständig wahrnehmen zu können.
Warum ist Schadenminderungspflicht für Sie als Geschädigten wichtig? Versicherungen nutzen häufig Fachbegriffe, um Geschädigte zu verwirren oder Ansprüche kleinzurechnen. Wer die Bedeutung von Schadenminderungspflicht kennt, kann besser einschätzen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob Ansprüche unterschlagen werden. Ein unabhängiger KFZ Sachverständiger wie SSK erklärt Ihnen alle Fachbegriffe verständlich und setzt Ihre vollen Ansprüche durch.
In der Praxis begegnet uns der Begriff Schadenminderungspflicht regelmässig bei der Begutachtung von Unfallfahrzeugen in Hamburg und Umgebung. SSK Sachverständigenbüro hat über 17 Jahre Erfahrung mit allen Aspekten der Schadensregulierung und kennt die Tricks der Versicherungen. Unser Gutachten dokumentiert alle relevanten Fakten rechtssicher und gerichtsverwertbar.
Haben Sie Fragen zu Schadenminderungspflicht oder einem anderen Fachbegriff aus dem KFZ-Bereich? SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos - die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an unter 040 52167378 - wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar und in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Hamburg vor Ort.
Rechtlicher Hintergrund: Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall richtet sich nach Paragraph 249 BGB. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Schadenersatz - einschliesslich Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. SSK stellt sicher, dass kein Anspruch übersehen wird. Mit 173 verifizierten Google-Bewertungen und einer Durchschnittsbewertung von 5.0 Sternen ist SSK einer der bestbewerteten KFZ Gutachter in Hamburg.
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
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