Die Schadensminderungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Schadenersatzrechts und besagt, dass der Geschädigte den Schaden abwenden oder zumindest minimieren muss. Darüber hinaus hat er die Pflicht, den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.

Der Geschädigte kann vom Schädiger aufgrund der erlittenen Einbußen an seinen Rechtsgütern oder seinem Vermögen grundsätzlich Ersatz verlangen. Gleichzeitig trifft ihn die „Pflicht gegen sich selbst“, den entstandenen Schaden und die Schadensfolgen zu minimieren.

Die Pflicht zur Schadenminderung ist eine Selbstverpflichtung, weil der Geschädigte in gleicher Weise kein Recht hat, von dem Schädiger die Geringhaltung des Schadens zu verlangen. Wenn der Schädiger gegen die Schadenminderungspflicht verstößt, kann sich sein Ersatzanspruch verringern.

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