Eine Sicherungs-Abtretungserklärung ist ein Rechtsgeschäft, welches das Ziel verfolgt die Sicherheit eines Kreditgebers – und nicht die Befriedigung – in Form einer Forderung abzutreten. Dieses Mittel der Kreditsicherung bewirkt, dass der Kreditnehmer dem Kreditgeber die Forderung überlässt, sollte er selbst seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen können.

Die Sicherungsabrede dient dazu klarzustellen, dass die Zession nur als Sicherheit dient. Zedent (Sicherungsgeber) und Zessionar (Sicherungsnehmer) schließen hierzu ein Treuhandverhältnis ab, wodurch der Zessionar im Außenverhältnis mehr Rechtsmacht erlangt, als ihm im Innenverhältnis zugestanden wird.

Ein Sicherungsabtretung liegt dann vor, wenn ein Schuldner (Zedent) einem Gläubiger (Zessionar) seine Forderung gegen einen Dritten (Sicherungsgeber) abtritt, um seine eigene Schuld zu begleichen. Dieser Schritt wird im Vorfeld durch einen Sicherungsvertrag festgelegt und soll für beide Seiten die jeweiligen Rechte und Pflichten klarer regeln.

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