In der Sachversicherung ist ein Totalschaden ein kompletter Verlust. Wenn etwas vollständig zerstört wird oder es nicht mehr möglich ist, es wieder herzustellen, dann ist das ein Totalverlust.

Der Begriff des Totalschadens beschreibt etwas, das vollständig zerstört ist und nicht repariert oder wiederhergestellt werden kann. Dies kann bei Kraftfahrzeugen in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen, aber auch andere Sachen können einen Totalschaden erleiden.

Die Schadensersatzform der Wiederbeschaffungskosten ist die übliche Art des Ausgleichs, wenn ein Kraftfahrzeug total zerstört wurde.

Die Ermittlung eines Totalschadens ist nicht nur aufgrund der Reparaturkosten, sondern auch aufgrund des Restwertes, Minderwerts und Wiederbeschaffungswertes relevant. Vor allem der Wiederbeschaffungswert ist entscheidend für die weitere Vorgehensweise. Dieser repräsentiert den Wert vor dem Unfall und gibt so Auskunft über die Schritte, die unternommen werden müssen.

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