Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts übersteigen.
Auch bei Totalschaden können Sie reparieren lassen wenn die Kosten max. 30% über dem WBW liegen – wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen.
WBW: 20.000€ · Restwert: 5.000€ · Reparatur: 22.000€
Nur 15.000€ Ersatz
WBW: 20.000€ · 130% = 26.000€ · Reparatur: 22.000€
22.000€ Reparatur!
Versicherungen setzen den WBW oft zu niedrig an. SSK ermittelt den korrekten Wert – in unserem Fallbeispiel Wandsbek machte das 4.800€ Unterschied.
Mehr: Ratgeber Totalschaden · Wiederbeschaffungswert · FAQ
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