Umbaukosten entstehen wenn nach einem Unfall Sonderausstattungen oder behindertengerechte Umbauten neu eingebaut werden müssen. Diese Kosten sind als Teil des Schadenersatzes von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Beispiele: Automatikgetriebe-Umbau für Fahrer mit körperlichen Einschränkungen, Handgas, spezielle Sitze oder andere notwendige Fahrzeugmodifikationen. SSK-Sachverständigenbüro dokumentiert alle notwendigen Umbaumaßnahmen im Gutachten und setzt die Erstattung durch die Versicherung durch.
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