Ein Unfallersatztarif ist ein spezieller Tarif, den ein Autovermieter nach einem Verkehrsunfall für einen Mietwagen in Rechnung stellt. Dieser Tarif ist meist deutlich höher als der normale Tarif und wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Der Unfallersatztarif ist zwar ohne Rabatt, liegt aber dennoch nicht so hoch wie man vermuten könnte. Die Autovermieter begründen dies mit den zusätzlichen Kosten, die ihnen durch die Vermietung der Unfallwagen entstehen. Die Rechtsprechung sieht dies jedoch meistens nicht als notwendig an und erkennt somit die Kosten des Tarifes nicht an. Folglich kann ein Unfallgegner oder dessen Versicherung nicht immer die vollen Kosten für einen Schaden ersetzt bekommen.

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