Der Unfallersatztarif ist ein erhöhter Mietwagenpreis der speziell für Unfallgeschädigte gilt. Er berücksichtigt die besondere Situation des Geschädigten: unvorhergesehener Bedarf, keine Zeit für Preisvergleiche, oft außerhalb der Geschäftszeiten. Die Versicherung ist verpflichtet einen angemessenen Unfallersatztarif zu erstatten. Allerdings gibt es Streit über die Höhe des erstattungsfähigen Tarifs. SSK berät Sie welcher Tarif angemessen ist und wie Sie Ihren Anspruch auf Mietwagenkosten oder alternativ Nutzungsausfall optimal durchsetzen.
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