Die Unkostenpauschale ist ein Pauschalabzug für allgemeine Unkosten nach einem Unfall. Sie umfasst Porto für die Schadenskorrespondenz, Telefongebühren und andere kleinere Auslagen. Die Unkostenpauschale beträgt üblicherweise 25 bis 30 Euro und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Sie müssen keine Einzelnachweise erbringen – die Pauschale ist durch Rechtsprechung anerkannt. SSK berücksichtigt die Unkostenpauschale automatisch bei der Dokumentation Ihres Gesamtschadens.
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