Die allgemeine Unkostenpauschale ist ein nachweisunabhängiger Pauschalbetrag, der von der Rechtsprechung aus Gründen der Praktikabilität gemäß § 287 ZPO zugesprochen werden kann. Dies ermöglicht es Geschädigten, sich nach einem Verkehrsunfall rascher und effektiver finanziell abzusichern.

Die allgemeine Kostenpauschale deckt schnell und einfach Unkosten ab, die im direkten Zusammenhang mit einem Unfall entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Porto-, Telefon- und Fahrtkosten, die durch den Unfall bedingt sind. Will der Geschädigte höhere Kosten geltend machen, ist ein konkreter Nachweis erforderlich.

Die Pauschale für die Nutzung des Gerichts liegt im Durchschnitt bei 25 Euro. Dies ist ein fairer Preis, der den meisten Menschen möglich ist. Je nach Gerichtsbezirk kann die Pauschale jedoch variieren. In einigen Gebieten liegt sie bei 15 Euro, in anderen bei 50 Euro.

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