Verbringungskosten entstehen wenn ein Fahrzeug für die Reparatur zwischen verschiedenen Werkstätten transportiert werden muss. Beispiel: Das Fahrzeug muss von der Karosserierwerkstatt zur Lackiererei gebracht werden. Diese Kosten sind Teil der erstattungsfähigen Reparaturkosten. SSK Sachverständigenbüro berücksichtigt Verbringungskosten bei der Gutachtenerstellung und setzt deren Erstattung durch die Versicherung durch. Versicherungen versuchen manchmal diese Position aus der Abrechnung zu streichen.
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