Die Kosten, die entstehen, wenn das Fahrzeug von der Fachwerkstatt in eine Lackiererei transportiert wird, bezeichnet man als Verbringungskosten. Es handelt sich hierbei um Transportkosten, die einer Reparaturwerkstatt im Zuge der Instandsetzung entstehen können. Diese Kosten sind jedoch absolut notwendig, um die Werkstatt in Betrieb zu halten und sicherzustellen, dass alle Kunden zufrieden sind.

Ein Fahrzeug, das nach einem Unfall repariert wird, muss häufig in eine Lackiererei gebracht werden. Dies ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Reparaturwerkstätten und Karosseriebetriebe über eine eigene Lackierkabine verfügen. Eine Lackierkabine ist jedoch notwendig, um den Lack fachmännisch aufzubringen.

Für eine konkrete und fiktive Abrechnung der Verbringungskosten ist die Werkstatt zuständig und kann diese mit dem Kfz-Versicherer in Form eines Pauschalbetrages abrechnen. Geschädigte müssen sich somit keine Sorgen machen und können sich voll und ganz auf ihr Auto konzentrieren.

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