KFZ LEXIKON

Verjährung

U
Ümit Sasak
Dipl.-Ing. Kraftfahrzeugtechnik | SSK Hamburg

Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall unterliegen der Verjährung. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Ende des Jahres in dem der Schaden entstanden ist. Bei Personenschäden gelten besondere Fristen. Wichtig: Handeln Sie schnell nach einem Unfall. Beauftragen Sie sofort einen Gutachter und einen Rechtsanwalt. Die Versicherung kann bei Verjährung die Zahlung verweigern auch wenn der Anspruch berechtigt ist. SSK Sachverständigenbüro unterstützt Sie bei der schnellen Dokumentation und Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

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