Die Verwertungskosten sind alle Kosten, die der Insolvenzmasse tatsächlich durch die Verwertung des mit dem Absonderungsrecht behafteten Gegenstands entstehen. Diese Kosten müssen in erforderlichem Umfang angesetzt werden, damit die Insolvenzmasse nicht geschädigt wird. Als Verwertungskosten gelten alle Kosten, die tatsächlich und in erforderlichem Umfang anfallen, wenn die Insolvenzmasse Gegenstände verkauft. Dazu gehören zum Beispiel: Kosten für die Aufbereitung der Gegenstände in den Geschäftsräumen, um einen optimalen Erlös zu erzielen; Kosten einer Auktion; Transportkosten; zusätzliche Tätigkeit des Verwalters.
Die Kosten werden nur dann ersetzt, wenn ein Nachweis erbracht wird. Tätigkeiten, die z.B. bei der Erneuerung einer Baugruppe anfallen, fallen unter die Kategorie der Verbundarbeiten.