Verwertungskosten entstehen bei der Veräußerung eines Totalschadenfahrzeugs. Diese Kosten können als Teil des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt SSK den korrekten Restwert und dokumentiert die entstehenden Verwertungskosten. Versicherungen versuchen oft den Restwert hoch und die Verwertungskosten niedrig anzusetzen. SSK Sachverständigenbüro kämpft für einen realistischen Restwert und die vollständige Erstattung aller Verwertungskosten um Ihren maximalen Schadenersatz zu sichern.
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Siehe auch: Restwert
Siehe auch: Totalschaden
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