Als Vorhaltekosten bezeichnet man im Schadensersatzrecht die Kosten, die ein Geschädigter zur Absicherung tragen muss. Ein Schädiger kann anteilig an diesen Kosten im Rahmen der Schadensersatzleistung beteiligt werden und dadurch den Geschädigten entlasten.

Die Vorhaltekosten für ein Ersatzfahrzeug sind für den Gewerbetreibenden ein Muss, um die Bereitstellung seines Dienstes garantieren zu können. Im Falle des Ausfalls und der Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens durch den Geschädigten, wird dieser Umstand berücksichtigt.

Das Fahrzeug ist unmittelbar für die Gewinnerzielung verantwortlich. Der entgangene Gewinn muss ermittelt werden, zuzüglich der Fixkosten für das nicht einsatzfähige Fahrzeug. Das Fahrzeug ist auch mittelbar für die Gewinnerzielung verantwortlich. Der Ausfall führt zur Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufs. In diesem Fall ist der Nutzungsausfall zu errechnen.

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