Der Versicherer gewährt dem Kunden bereits vor Abschluss des eigentlichen Versicherungsvertrags und der Zahlung der Erstprämie eine Deckung, die als vorläufige Deckung bezeichnet wird. Dieser Vertrag unterliegt den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und ist somit rechtlich selbständig.

Die vorläufige Deckung wird erteilt, sobald zwischen den Parteien große Übereinstimmung darüber besteht, dass im Wesentlichen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden wird. Der endgültige Vertragsabschluss ist jedoch noch nicht abgeschlossen und der Versicherungsschein muss noch ausgestellt werden.

Die vorläufige Deckung ist eine tolle Möglichkeit, sofortigen Versicherungsschutz zu erhalten. Ein klassischer Anwendungsfall ist hier die Kraftfahrzeugversicherung, doch auch im Wege der Rückwärtsversicherung tritt die vorläufige Deckung jedoch erst mit der Erklärung gegenüber dem Versicherungsnehmer in Kraft.

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