Reparierte Schäden am Fahrzeug werden als Vorschaden bezeichnet. Meistens entstehen sie durch einen Verkehrsunfall, aber auch selbstverschuldete Unfälle, die bereits behoben wurden, gelten als Vorschaden.

Schäden, die bereits behoben wurden, gelten als Vorschaden. Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen Kratzer oder einen größeren Unfallschaden handelt. Anders sieht es bei den so genannten Altschäden aus. Hierbei handelt es sich um Schäden, die nicht beseitigt wurden und dementsprechend auch weiterhin bestehen.

Obwohl repariert, können Vorschäden dennoch die Qualität eines Fahrzeugs beeinträchtigen. Dies kann an unsachgemäßer Ausführung oder nur teilweiser Behebung liegen. Daher ist es wichtig, bei der Unfallregulierung besonders auf diese Faktoren zu achten.  Ein angegebener Vorschaden sagt nichts über die Qualität der durchgeführten Reparatur aus. Dies machen sich die gegnerischen Haftpflichtversicherungen regelmäßig zu Nutze.

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