Das Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Macht und Kontrolle, Anweisungen an den Arbeitnehmer zu erteilen.

Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Arbeitsvertrag die Pflicht zur Arbeitsleistung. Dieser regelt in allgemeiner Form Art und Umfang der zu verrichtenden Tätigkeit, Einzelheiten sind darin nicht festgehalten. Der Arbeitgeber hat die Macht und das Recht, die Ausführung der Arbeitsleistung zu bestimmen – dies nennt man auch das Konkretisierungsrecht. Je weniger im Arbeitsvertrag geregelt ist, desto mehr kann der Arbeitgeber entsprechende Weisungen erteilen, die als rechtskräftige Willenserklärungen angesehen werden. Diese Weisungen sind einseitig und müssen vom Angestellten empfangen werden.

Durch die gesetzliche Regelung im § 106 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) seit Januar 2003, hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht über alle Arbeitnehmer. Er kann nach billigem Ermessen den Arbeitsinhalt, Arbeitsort und die Arbeitszeit bestimmen.

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