Das Weisungsrecht der Versicherung bezeichnet das Recht der Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer Anweisungen zur Schadensabwicklung zu erteilen. In der Haftpflichtversicherung haben Versicherungen ein eingeschränktes Weisungsrecht gegenüber ihren Versicherungsnehmern. Als Geschädigter sind Sie nicht an Weisungen der gegnerischen Versicherung gebunden. Sie haben das Recht auf freie Gutachter- und Werkstattwahl. SSK schützt Ihre Rechte und verhindert dass die Versicherung die Schadensabwicklung zu Ihren Ungunsten beeinflusst.
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