Ein Fahrzeug, welches aufgrund eines Unfallschadens repariert wurde, darf nicht mehr wert sein als zuvor. Sollte dies doch der Fall sein, muss dies im Sachverständigengutachten angegeben werden. Andernfalls könnte es zu einer Bereicherung des Geschädigten kommen, welche jedoch unzulässig ist.
Die Wertverbesserung bei einem Haftpflichtschaden kann dazu führen, den Veräußerungswert des Unfallfahrzeugs zu erhöhen. Instandsetzungen können in diesem Fall den Wert des Fahrzeugs verbessern und es attraktiver für Käufer machen. Ein Kfz-Sachverständiger prüft, ob vorhandene unreparierte Vorschäden oder starker Verschleiß an einzelnen Teilen bedingt durch den Unfallschaden instandgesetzt und verbessert wurden. Ein Fahrzeug, welches aufgrund eines Unfallschadens repariert wurde, darf nicht mehr wert sein als zuvor. Sollte dies doch der Fall sein, muss dies im Sachverständigengutachten angegeben werden. Andernfalls könnte es zu einer Bereicherung des Geschädigten kommen, welche jedoch unzulässig ist.