Eine Wertverbesserung liegt vor wenn die Reparatur eines Unfallschadens zu einer Verbesserung des Fahrzeugzustands gegenüber dem Zustand vor dem Unfall führt. Die Versicherung darf in diesem Fall einen Abzug "neu für alt" vornehmen. Typisches Beispiel: Ein 8 Jahre altes Fahrzeug bekommt eine neue Stoßstange eingebaut die neuer ist als die ursprüngliche. SSK Sachverständigenbüro prüft in jedem Gutachten ob ein Abzug für Wertverbesserung gerechtfertigt ist. Oft versuchen Versicherungen ungerechtfertigte Abzüge durchzusetzen. Als unabhängiger KFZ Sachverständiger setzt SSK einen fairen und korrekten Ansatz durch.
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