Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist einer der wichtigsten Begriffe im Schadensrecht. Er bezeichnet den Preis, den Sie auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug in vergleichbarem Zustand zu kaufen.
Der WBW wird von SSK mit den marktführenden Systemen Audatex und Schwacke ermittelt und berücksichtigt: Fahrzeugtyp und Modell, Erstzulassungsdatum, Kilometerstand, Ausstattung und Sonderausstattung, regionaler Markt Hamburg, Wartungszustand und TÜV.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert die zentrale Berechnungsgröße: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Ihr Entschädigungsanspruch. Versicherungen versuchen häufig, den WBW zu niedrig und den Restwert zu hoch anzusetzen – ein unabhängiges Gutachten von SSK schützt Sie davor.
Wichtig: Beim Wiederbeschaffungswert ist die Mehrwertsteuer zu beachten. Bei Kauf vom Händler fällt Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung an – SSK berücksichtigt dies korrekt im Gutachten.
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