Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe aller Kosten, die notwendig sind, um ein bestimmtes Wirtschaftsobjekt zu ersetzen. Investitionen in neue Wirtschaftsobjekte sind immer dann notwendig, wenn die alten verloren gehen oder nicht mehr funktionsfähig sind. Durch eine solche Investition wird sichergestellt, dass die Wiederbeschaffungskosten gedeckt sind und gleichzeitig die Gefahr minimiert wird, dass es zu einem Verlust von Geldern kommt.

Der Versicherer stellt bei Sachversicherungen den Wert des versicherten Gegenstandes, wenn dieser zu Schaden kommt, gestohlen wird oder verloren geht, aufgrund von Wertkonventionen fest. Diese sind der gemeine Wert, Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.

Der Versicherungswert entspricht den Wiederbeschaffungskosten des Versicherungsnehmers.

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