Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes übersteigen. Das Fahrzeug ist dann technisch zwar reparierbar aber wirtschaftlich nicht sinnvoll zu reparieren. Die Formel lautet: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert − Restwert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in Hamburg erhalten Sie als Geschädigter den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert als Entschädigung. Die 130%-Regelung ermöglicht es trotzdem das Fahrzeug reparieren zu lassen wenn Sie es mindestens 6 Monate weiternutzen. SSK ermittelt alle Werte korrekt.
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