KFZ LEXIKON

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ü
Ümit Sasak
Dipl.-Ing. Kraftfahrzeugtechnik | SSK Hamburg

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes übersteigen. Das Fahrzeug ist dann technisch zwar reparierbar aber wirtschaftlich nicht sinnvoll zu reparieren. Die Formel lautet: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert − Restwert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in Hamburg erhalten Sie als Geschädigter den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert als Entschädigung. Die 130%-Regelung ermöglicht es trotzdem das Fahrzeug reparieren zu lassen wenn Sie es mindestens 6 Monate weiternutzen. SSK ermittelt alle Werte korrekt.

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