Der wirtschaftliche Totalschaden ist abhängig von der Reparaturwürdigkeit. Übersteigen die Reparaturkosten einer technisch möglichen Instandsetzung zuzüglich Minderwert und Restwert die Wiederbeschaffungskosten, so ist die Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht unverhältnismäßig.

In wirtschaftlicher Hinsicht ist ein Totalschaden erreicht, wenn die Reparaturkosten mindestens 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug in diesem Fall nicht mehr lohnenswert ist und es sich nicht mehr lohnt, es zu reparieren.

Die Kostenkalkulation für eine gewerblich durchgeführte Wiederinstandsetzung unter Verwendung von Neuteilen liegt regelmäßig bei der Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens zu Grunde.

Die Reparatur eines Kraftfahrzeuges kann durchaus sinnvoll sein, wenn sie ohne zusätzliche Kosten und unter Einsatz von Gebrauchtteilen im privaten Bereich durchgeführt werden kann. Das Geschädigte sollte hierbei objektiv entscheiden, ob die Wiederherstellung des Fahrzeuges wirtschaftlich sinnvoll ist.

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