Zulassungskosten gelten als Teil der Herstellungskosten. Dies schließt die Kosten für die behördliche Zulassung eines neu entwickelten Pflanzenschutz- oder Arzneimittels mit ein.  Die Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die für die Produktion, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts erforderlich sind. Dies schließt den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten mit ein.  Zu den Herstellungskosten gehören nicht nur die direkten Kosten für die Produktion, sondern auch alle zwangsläufigen Aufwendungen, die mit der Produktion des Wirtschaftsguts verbunden sind oder in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit ihr stehen. Die Herstellung eines Wirtschaftsgutes endet, wenn es seinen Zweck erfüllt und somit nutzbar ist. Die Kosten, die für eine Zulassung anfallen, werden als Herstellungskosten definiert. Denn ohne eine behördliche Zulassung wäre ein bestimmungsgemäßes Nutzen nicht möglich.

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