Zulassungskosten entstehen wenn nach einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug beschafft und zugelassen werden muss. Diese Kosten sind als Teil des Schadenersatzes von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Zu den Zulassungskosten gehören die Gebühren für die Kfz-Zulassungsstelle, Kosten für neue Kennzeichen und ggf. Kosten für die eVB-Nummer. SSK Sachverständigenbüro dokumentiert alle erstattungsfähigen Zulassungskosten in Ihrem Unfallgutachten Hamburg und setzt deren Erstattung durch die Versicherung durch.
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