KFZ LEXIKON

Anwaltskosten nach Verkehrsunfall – Wer trägt sie?

Anwaltskosten nach Verkehrsunfall – Wer trägt sie?

Nach einem Verkehrsunfall, den ein anderer verschuldet hat, gehören die Kosten für einen Rechtsanwalt zum erstattungsfähigen Schadensersatz – das bedeutet: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss in der Regel die Anwaltskosten des Geschädigten übernehmen.

Was steckt hinter den Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, steht oft vor einer unübersichtlichen Situation: Versicherungen melden sich, Formulare müssen ausgefüllt, Fristen eingehalten werden. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in solchen Fällen nicht nur sinnvoll, sondern wird von der Rechtsprechung ausdrücklich als notwendig anerkannt. Die dadurch entstehenden Anwaltskosten sind ein regulärer Bestandteil des Schadens, den der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ersetzen muss.

Die Kosten richten sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage für die Berechnung ist der sogenannte Gegenstandswert, also die Höhe des Gesamtschadens. Je höher der Schaden, desto höher die Anwaltsgebühren – allerdings nach festgelegten Tabellensätzen, nicht willkürlich.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Basis ergibt sich aus § 249 BGB, der den Grundsatz der vollständigen Schadenswiederherstellung festschreibt. Danach hat der Schädiger alles zu ersetzen, was erforderlich ist, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass die Einschaltung eines Anwalts bei einem Verkehrsunfall regelmäßig als erforderlich und zweckmäßig gilt – insbesondere, wenn der Geschädigte mit der Schadensabwicklung nicht vertraut ist (BGH, Urteil vom 08.11.1994, Az. VI ZR 3/94).

Wichtig: Diese Erstattungspflicht gilt nur bei einem unverschuldeten Unfall. Bei einer Mithaftung des Geschädigten wird der Erstattungsanspruch entsprechend der Haftungsquote gekürzt. Bei alleiniger Eigenverschuldung trägt der Geschädigte seine Anwaltskosten selbst.

Praktisches Beispiel aus Hamburg

Ein Hamburger Autofahrer wird auf der Stresemannstraße von hinten aufgefahren. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 4.800 Euro – inklusive Reparaturkosten, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Er beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung. Die Anwaltsgebühren nach RVG betragen in diesem Fall rund 480 bis 550 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet – der Geschädigte zahlt keinen Cent aus eigener Tasche.

Was bedeutet das für Unfallgeschädigte in Hamburg?

Als Unfallgeschädigter sollten Sie wissen: Sie müssen die Anwaltskosten nicht vorstrecken oder fürchten, auf ihnen sitzen zu bleiben. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht arbeitet in solchen Fällen meist auf Basis der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Gleichzeitig empfehle ich Ihnen als Kfz-Sachverständiger, möglichst frühzeitig auch ein unabhängiges Gutachten zu erstellen – denn nur wer seinen Schaden exakt dokumentiert, kann auch vollständig entschädigt werden.

Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten bildet häufig die Grundlage, auf der der Anwalt seinen Schadensersatzanspruch aufbaut. Beide Leistungen – Gutachter und Anwalt – sind bei Fremdverschulden erstattungsfähig.

Verwandte Begriffe

KFZ Gutachter Hamburg – Alle Stadtteile

AltonaBahrenfeldBarmbekBergedorfBillstedtBlankeneseBramfeldEidelstedtEimsbüttelEppendorfFarmsen-BerneHalstenbekHarburgHoheluftHornJenfeldLangenhornLokstedtLurupNiendorfNorderstedtOsdorfOthmarschenOttensenRahlstedtRellingenRissenSchnelsenStellingenWandsbekWedelWilhelmsburgWinterhudeDulsbergEilbekHammTonndorfHammerbrookSteilshoopVolksdorfWellingsbüttelFuhlsbüttelFinkenwerderHummelsbüttelBillbrookRothenburgsortVeddelBorgfeldeSt GeorgNeustadtUhlenhorstHohenfeldeMarienthalLohbrueggeAllermoeheSaselPoppenbuettelHausbruchNeugraben FischbekOhlsdorfAlsterdorfDuvenstedtBergstedt

Umland & Umgebung

Schenefeld Pinneberg Wedel Halstenbek Norderstedt