Unfallgutachten Hamburg – kostenlos für Sie
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten. SSK Sachverständigenbüro erstellt Ihr Gutachten in Hamburg – in 60 Minuten vor Ort, Ergebnis in 24–48 Stunden.
✅ Kostenlos bei Fremdverschulden – 0 € für Sie
Wenn ein anderer Fahrer den Unfall verursacht hat, trägt dessen Haftpflichtversicherung alle Kosten des Sachverständigengutachtens gemäß § 249 BGB.
BGH VI ZR 67/06: Freie Gutachterwahl ist Ihr gesetzliches Recht.
Was wir dokumentieren
- ✅ Alle sichtbaren und verdeckten Schäden
- ✅ Reparaturkosten nach aktuellen Sätzen
- ✅ Merkantile Wertminderung
- ✅ Nutzungsausfall
- ✅ Restwert bei Totalschaden
- ✅ Fotodokumentation
Ihr Vorteil mit SSK
- ✅ Unabhängig von Versicherungen
- ✅ 17+ Jahre Erfahrung als Dipl.-Ing.
- ✅ DESAG-zertifiziert
- ✅ 172 Google-Bewertungen ★ 5.0
- ✅ Direkte Abrechnung mit Versicherung
- ✅ In 60 Min in ganz Hamburg vor Ort
So läuft das Unfallgutachten ab
Sie melden sich bei uns – wir vereinbaren sofort einen Termin.
Ümit Sasak kommt zu Ihnen – zur Werkstatt, zum Unfallort oder zu Hause. Dauer: 45–90 Min.
Sie erhalten das vollständige Gutachten per E-Mail und Post – gerichtsfest, von allen Versicherungen anerkannt.
Bei Fremdverschulden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie zahlen nichts.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist eine unabhaengige technische Bewertung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall. Es dokumentiert alle Schaeden, bewertet Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall und bildet die Grundlage fuer die Schadensregulierung mit der Versicherung.
Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden ab ca. 750 Euro haben Sie Anspruch auf ein Gutachten. Bei geringeren Schaeden genuegt ein Kostenvoranschlag. Das Gutachten schuetzt Sie vor Unterentschaedigung durch die Versicherung.
Was kostet das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten fuer Sie vollstaendig kostenlos. Die gegnerische Haftpflichtversicherung traegt alle Kosten gemaess Paragraph 249 BGB.
Wie lange dauert das Gutachten?
Die Besichtigung dauert 45-90 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in 24-48 Stunden per E-Mail und Post.
Kann die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl (BGH VI ZR 67/06). Die Versicherung des Unfallverursachers kann Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag erfasst nur Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusaetzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert und ist rechtssicher gegenueber der Versicherung.
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