Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.
Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert - Restwert = Totalschaden
Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen – wenn Sie:
WBW: 20.000 Euro
Restwert: 5.000 Euro
Reparatur: 22.000 Euro
Nur 15.000 Euro
WBW: 20.000 Euro
130% = 26.000 Euro
Reparatur: 22.000 Euro
22.000 Euro!
Fahrzeug: VW Golf, WBW laut SSK-Gutachten: 18.500€, Restwert: 4.200€, Reparaturkosten: 16.800€. Da Reparaturkosten (16.800€) größer als WBW minus Restwert (14.300€) liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Geschädigte erhält 14.300€ Schadenersatz.
Versicherungen schicken Restwertangebote von Online-Plattformen mit oft überhöhten Preisen. Sie müssen dieses Angebot NICHT annehmen. Sie dürfen das Fahrzeug regional zu einem realistischen Restwert verkaufen. SSK ermittelt den marktgerechten Restwert in Hamburg.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschaden behalten möchten erhalten Sie WBW minus Restwert. Das lohnt sich wenn der Restwert hoch ist und Sie das Fahrzeug weiter nutzen können. SSK-Sachverständigenbüro berechnet für Sie welche Option finanziell günstiger ist.
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