Selbst wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall technisch einwandfrei repariert wurde, ist es auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Kaufer zahlen weniger für Unfallfahrzeuge. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Sie können ihn als Schadenersatz von der gegnerischen Versicherung fordern – zusätzlich zu den Reparaturkosten.
Wert: 18.000 Euro
Schaden: 4.500 Euro
Alter: 2 Jahre
Wertminderung: ca. 900 Euro
Wert: 45.000 Euro
Schaden: 8.000 Euro
Alter: 3 Jahre
Wertminderung: ca. 1.800 Euro
Wert: 60.000 Euro
Schaden: 12.000 Euro
Alter: 2 Jahre
Wertminderung: ca. 3.200 Euro
Die Berechnung der merkantilen Wertminderung erfolgt nach anerkannten Methoden wie der Hamburger Formel oder der Ruhkopf/Sahm-Methode. Maßgebliche Faktoren sind der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, das Alter, der Vorschaden und die Reparaturkosten. Als Faustregel gilt: Je neuer und hochwertiger das Fahrzeug, desto höher die Wertminderung.
Bei sehr alten Fahrzeugen (über 100.000 km oder älter als 5 Jahre) kann die Versicherung die Wertminderung ablehnen. Auch bei Bagatellschäden unter 750 Euro wird oft keine Wertminderung anerkannt. SSK-Sachverständigenbüro prüft in jedem Fall ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Fahrzeug: BMW 3er, 2 Jahre alt, WBW 35.000€, Reparaturkosten 4.500€. Merkantile Wertminderung nach Hamburger Formel: ca. 1.400€ bis 1.800€. Ohne unabhängiges Gutachten hätte die Versicherung diese Position einfach gestrichen.
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